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Datenblatt
Spezifische Referenzen
Das wichtigste Gütesiegel, auf das Sie bei Ihrem Schreibtischstuhl-Kauf achten sollten, ist das GS-Zeichen. Hat der Stuhl dieses Siegel, erfüllt er die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheit.
Das Prüfprogramm des TÜV Rheinland versichert mit diesem Zeichen, dass der Schreibtischstuhl die gesetzlichen Mindestanforderungen sowie weitere Anforderungen an Sitzergonomie – besonders im Hinblick auf dynamisches Sitzen – erfüllt.
Mit diesem Gütesiegel erfüllt der Stuhl nicht nur die gesetzlichen Mindestvorschriften, sondern auch weitere Anforderungen an Ergonomie und Produktqualität.
Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt ein Stuhl mit diesem Siegel auch weitere Anforderungen an eine rückengerechte Konstruktion und Gestaltung.
Der Stuhl sollte sich in seiner Sitzhöhe auf fast jede Körpergröße einstellen lassen. „Die Füße sollten beim Sitzen fest auf dem Boden stehen, die Ober- und Unterschenkel sollten zueinander einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden“, sagt Andreas Stephan. Der Experte empfiehlt, dass die Sitzhöhe zwischen 40 und 53 Zentimetern verstellbar ist.
Die Sitztiefe ist der Abstand zwischen der unteren Rückenlehne und der Vorderkante der Sitzfläche. Auch sie sollte sich für verschiedene Beinlängen einstellen lassen, so dass die Oberschenkel genügend Auflage haben. Die Sitztiefe sollte zwischen 37 und 47 Zentimetern liegen. Als Faustregel gilt: Achten Sie darauf, dass es zwischen der Vorderkante des Sitzes und dem Unterschenkel einen vier Finger breiten Raum gibt.
Die Armlehne ist wichtig, um die Schulter- und Nackenmuskulatur zu entlasten. Genau wie der Sitz und die Rückenlehne sollte auch sie individuell anpassbar sein – sowohl in der Höhe, als auch in der Breite, so dass sie sowohl zarten als auch korpulenteren Mitarbeitern gerecht wird. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Armlehnen in der Höhe von 18 bis 29 Zentimeter verstellbar sind. Sie sollten mindesten fünf Zentimeter breit und rund 20 Zentimeter lang sein.
„Ein guter Bürostuhl muss drei Dinge können“, sagt Andreas Stephan, Leiter des Sachgebiets „Büro“ der gesetzlichen Unfallversicherung (VGB) in Ludwigsburg. „Er muss erstens die natürliche Haltung in allen Sitzpositionen unterstützen, zweitens individuell anpassbar sein und drittens die Bewegung fördern.“
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Quelle: www.impulse.de
29. März 2018 von Larissa Rehbock
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